Technicolor ist die Markenbezeichnung des gleichnamigen, ursprünglich 1915 gegründeten US-amerikanischen Unternehmens Technicolor Corp. von Herbert Kalmus für die von ihm entwickelten Herstellungsverfahren für Farbfilme. Im Laufe der Geschichte entstanden verschiedene Aufnahme- und Wiedergabe-Verfahren:
Technicolor Process No. 1 | Additives Zwei-Farben-Verfahren mit Spezialprojektor |
Technicolor Process No. 2 | Additives Aufnahme- und subtraktives Zwei-Farben-Wiedergabeverfahren mit geklebten Filmstreifen und normaler Projektion |
Technicolor Process No. 3 | Subtraktives Zwei-Farben-Verfahren und Dye-Transfer-Kopiertechnik |
Technicolor Process No. 4 | Subtraktives Drei-Farben-Verfahren mit Drei-Streifen-Strahlteiler-Kamera und Dye-Transfer-Kopiertechnik |
Technicolor Process No. 5 | Subtraktives Drei-Farben-Verfahren, Mehrschichtfilme als Aufnahmematerial in normalen Kameras, Dye-Transfer-Kopiertechnik |
Am bedeutendsten wurde Prozess No. 4, der den Namen Technicolor über die Nennung im Vor- oder Abspann berühmter Kinofilme um die Welt getragen hat. Ende der 1970er Jahre verloren diese Technicolor-Prozesse ihre Bedeutung in der Filmproduktion. Die Erfinderin wandelte sich zum Dienstleister der digitalen Filmtechnik und ging 2001 in dem französischen Elektronik-Konzern Thomson auf, der sich 2010 wiederum in Technicolor umbenannt hat.